Sanierungsfall Tiefgarage, Teil 4

Erschienen als Verwalterthema des Monats im Verwalterbrief

Neben einer kompetenten Fachfirma für die Betonsanierungs­arbeiten sind im Regelfall weitere Sonderfachleute und Fachge­werke zu beauftragen. Je nach Art und Umfang der geplanten Sanierung entscheidet der Planer im Vorfeld über Erfordernis und Zuordnung der Gewerke. Sind im Zuge einer Tiefgaragensa­nierung beispielsweise nur wenige Meter Entwässerungsleitung auszutauschen, so kann diese Leistung durchaus im Leistungsver­zeichnis für die Sanierungsarbeiten berücksichtigt werden. Muss jedoch das komplette Entwässerungssystem ausgetauscht wer­den, ist es sinnvoller, eine Installationsfirma zu beauftragen.

Sonderfachleute

Statiker: Aufgabe des Statikers ist z. B. die Berechnung von Hilfskon­struktionen, Notabstützungen sowie Berechnung von Zusatzbewehrun­gen. Die Verfahrensweise ist von Art und Umfang der Sanierung abhän­gig und vom Planer in der Vorplanungsphase festzulegen. Bei größeren Maßnahmen ist es oft hilfreich, den Statiker bereits in der Vorplanungs­phase mit einzuschalten, während es bei kleineren Maßnahmen aus­reichend sein kann, diese Leistung im Rahmen der Sanierungsleistung über das LV Betonsanierungsarbeiten ausführen zu lassen.
SiGeKo: Von vielen als „Plagegeist“ empfunden, ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bei Betonsanierungsarbeiten in der Regel Pflicht (Arbeitsschutzgesetz). Insbesondere die Höchstdruck­wasserstrahl (HDW)-Arbeiten werden aufgrund der hohen Drücke bis 3.000 bar als gefährliche Arbeiten eingestuft. Die Beauftragung erfolgt i.d.R. bauseits. Die Planer verfügen über entsprechende Adressen. HLSE-Planer: Bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen kann es sinn­voll sein, einen HLSE-Planer einzuschalten.
Brandschutz: Je nach Umfang der Sanierungsmaßnahme kann die Ein­schaltung eines Brandschutzsachverständigen erforderlich werden.

Weitere mögliche Gewerke:

Elektriker: Im Zuge einer Sanierung werden oft überfällige Erneue­rungsarbeiten an der Elektroinstallation vorgenommen.
Installationsarbeiten HLS: Auch erforderliche Umbau- oder Erneue­rungsarbeiten an HLS-lnstallationen sind von ausgewiesenen Fachfir­men auszuführen.
Schutzanlagen: Darunter fallen Brandmeldeanlagen aller Art, Sprink­leranlagen, C02-Warnanlagen, Brandschutztore usw. Montagearbeiten an diesen Bauteilen müssen immer separat von zugelassenen spezialisier­ten Firmen ausgeführt werden. Im Regelfall erledigen dies die Firmen, die auch die entsprechenden Wartungsarbeiten an diesen Einrichtungen ausführen. Zu beachten ist die Abnahme vor Wiederinbetriebnahme.
Schlosser: Oftmals sind im Instandsetzungs/all Änderungen an Metall­bauteilen, wie z. B. Garagentore, Trennwände, Zäune und Metalltüren erforderlich. Hier ist im Vorfeld festzulegen, welche Arbeiten z. B. gleich im LV Betonsanierungsarbeiten berücksichtigt werden. Insbesondere bei Garagentoren empfiehlt sich nach Beendigung der Sanierungsarbeiten auch eine Revision der Tore mit Austausch defekter Rollen und Wartungsarbeiten.

Doppelparkeranlagen: Für eine Sanierung sind diese Bauteile häu­fig ein kostenintensives Hindernis. Nach unserer Erfahrung gibt es 2 sinnvolle Möglichkeiten. Entweder es wird um den Bereich der Doppelparkeranlagen ein großer Bogen gemacht und diese Bereiche – sta­tische Unbedenklichkeit vorausgesetzt – dann saniert, wenn z. B. eine Erneuerung oder grundlegende Revision ansteht. Oder die Teile werden ausgebaut und nach Beendigung der Sanierung wieder eingebaut, was allerdings sehr kostenintensiv ist. Im Regelfall werden die Arbeiten an die Wartungsfirma oder an spezialisierte Fachbetriebe vergeben.
Spengler- / Dachdeckerarbeiten: Im Einzelfall können diese Gewerke vorkommen, z. B. für Verblechungen, Abdichtungsarbeiten etc. Im Regelfall werden diese Leistungen im LV Betonsanierungsarbeiten erfasst. Die vorstehende Aufstellung ist individuell zu ergänzen.

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