Fragen und Tipps zur Planung einer Tiefgaragensanierung

Bei Betoninstandsetzungsmaßnahmen ist die Durchführung einer sachkundigen Planung unerlässlich.

Was passiert, wenn z. B. die Ausschreibung abgeschlossen ist und plötzlich ein „billigeres“ Angebot eingereicht wird? Oder wenn z. B. der sachkundige Planer „eingespart“ werden soll und eine Vergabe auf Basis eines „Firmenangebotes“ in Erwägung gezogen wird?

Zunächst ist zu prüfen, ob der Anbieter Mitglied einer Landesgütegemeinschaft oder Gemeinschaft für Überwachung im Bauwesen ist, um sicher zu stellen, dass die Arbeiten durch eine anerkannte Prüfstelle überwacht werden. Im standsicherheitsrelevanten Bereich müssen sowohl die personellen, als auch die gerätetechnischen Voraussetzungen gemäß der DAfStb-Richtlinie vorliegen. Die Bescheinigung, ob die Fa. berechtigt ist solche Arbeiten auszuführen, wird durch ein maximal auf 3 Jahre befristetes MHAVO-Zertifikat einer anerkannten Überwachungsstelle erbracht. Der Verzicht auf eine „Fremdüberwachung“ stellt einen Verstoß gegen geltendes Baurecht dar.

 

Nachfolgend eine kurze Checkliste für wichtige Vergabevoraussetzungen bei „Firmenangeboten“.

1. Liegt eine qualifizierte Planung für die vorgesehene Instandsetzungsmaßnahme auf der Grundlage einer exakten Schadensanalyse vor?
2. Wer ist in der anbietenden Firma die Qualifizierte Führungskraft gem. Teil 3 der DAfStb-Instandsetzungs-Richtlinie?
3. Wer sind die Baustellen-Fachkräfte mit SIVV-Bescheinigung (inkl. einer SIVV-Weiterbildung, die nicht länger als 3 Jahre zurück liegt)?
4. Verfügt die Firma über ein MHAVO-Zertifikat für Betoninstandsetzungsarbeiten?
5. Welche bauaufsichtlich anerkannte Prüf- und Überwachungsstelle überwacht die Instandsetzungsarbeiten dieser Firma, wenn die Standsicherheit gefährdet ist?
6. Liegt eine Bestätigung der Firmenhaftpflichtversicherung vor, dass Schäden aufgrund von Planungsfehlern versichert sind?

Das Nicht-Vorliegen auch nur einer Voraussetzung sollte zum sofortigen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen!

 

Fazit: Die Haftungsrisiken bei Beauftragung anhand von „Angeboten“ sind im standsicherheitsrelevanten Bereich für den Auftraggeber enorm!

Unser Tipp: Im Standsicherheitsrelevanten Bereich gilt: Eine Instandsetzung MUSS geplant sein und die Ausführung MUSS überwacht werden!

Eine Verpflichtung zu einer Betonsanierungsmaßnahme gibt es nur für statisch relevante Bauteile. Dies ergibt sich u.a. aus der Bauordnung, wo die Verkehrssicherheit zu gewährleisten ist, so dass von Bauwerken z. B. keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Die technischen Anforderungen sind dann z. B. in den eingeführten technischen Baubestimmungen, wie z. B. der Instandsetzungsrichtlinie des DAfStb geregelt.

Eine Verpflichtung zur Sanierung besteht bei standsicherheitsrelevanten Maßnahmen. Die Richtlinie regelt die Planung, Durchführung und Überwachung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen für Bauwerke aus Beton und Stahlbeton nach der Normenreihe DIN 1045. Nach der Richtlinie liegt eine Gefährdung der Standsicherheit nicht nur bei einem vorhandenen Schaden vor, sondern auch dann, wenn ein Schaden mit großer Wahrscheinlichkeit künftig zu erwarten ist!

Die Rili sieht vor, dass mit der Beurteilung und Planung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen ein sachkundiger Planer (kein „Architekt“!) eingeschalten werden muss. Ein sachkundiger Planer sollte u. E. ein Bauingenieurstudium erfolgreich abgeschlossen haben, einen SIVV-Schein besitzen und mindestens 10 Jahre Bauleitungserfahrung, sowie einschlägige Referenzen auf dem Gebiet der Betonsanierung haben.

Ein Schaden muss nicht zwangsläufig sofort erkennbar sein. Holen Sie sich den Rat eines erfahrenen sachkundigen Planers, wenn sich z. B. Abplatzungen zeigen, Rissbildungen, Rostfahnen, Farbabplatzungen usw., aber auch wenn die Bodenplatte oder aufgehende Bauteile über keine wirksame Abdichtung verfügen. Für weiterführende Informationen zum Thema Tiefgaragensanierung empfehlen wir das Studium unserer Publikationen. Diese können bei uns per Mail angefordert werden.

Im Regelfall sind nach einer Begehung durch einen sachkundigen Planer sondierende Bauwerksuntersuchungen auszuführen. Mit Hilfe des Ergebnisses kann dann eine Aussage über den IST – Zustand getroffen werden. Oftmals sind dann weiterführende Bauwerksuntersuchungen erforderlich. Diese können mit Hilfe der Erkenntnisse aus der sondierenden Untersuchung sehr zielgerichtet ausgeführt werden, so dass sich die Untersuchungskosten in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen bewegen. Die weiteren Schritte sind folgender Grafik zu entnehmen:

Nachdem die Kosten einer Tiefgaragensanierung im Planungsstadium am Meisten beeinflusst werden, stellt sich hier schon die Frage, ob dies Sinn macht. Wer würde denn schon bei sich zu Hause den billigsten Architekten beauftragen? Oder zählt hier mehr die Idee, die Erfahrung? Das Honorar für Ingenieurleistungen ist in der HOAI geregelt. Wenn sich der Planer innerhalb der dort abgesteckten Grenzen bewegt, ist das u. E. in Ordnung. Insbesondere bei Tiefgaragensanierungen sind praxisnahe Lösungen und Erfahrung durch nichts zu ersetzen. Von daher beantwortet sich die Frage von selbst.

Mir sind solche Forderungen auch schon zu Ohren gekommen. Wie soll ein Planer eine Sanierungsmaßnahme planen, wenn er keine fundierten Kenntnisse über das Bauwerk besitzt? Manchmal erlangt man durch den eigenen Griff zum Brechhammer im Zug einer Bauwerksuntersuchung mehr Erkenntnisse, als aus einem anonymen  „Gutachten“.

Das gewünschte Ergebnis bestimmt den Prüfungsumfang. Soll zunächst nur der aktuelle IST-Zustand eingeschätzt werden, so kann dies mit einer sondierenden Erstuntersuchung ohne großen finanziellen Aufwand erfolgen. Wenn die Untersuchung als Grundlage für eine Ausschreibung dienen soll, muss der Umfang so gestaltet sein, dass aus dem Ergebnis die Mengen der erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen abgeleitet werden können.

Grundsätzlich ist es bei größeren Garagen besser, in jedem Fall in zwei Schritten vorzugehen. Oftmals liefert eine erste sondierende Bauwerksuntersuchung wichtige Erkenntnisse, wie z. B. die vorhandene Betonüberdeckung oder den tatsächlichen Bodenaufbau, so dass die weiteren Untersuchungen dann sehr zielgerichtet ausgeführt werden können. Hierzu zwei Beispiele: Ist die Betonüberdeckung bekannt, können die weiterführenden Chloridproben in den relevanten Bereichen ab der Bewehrung genommen werden, was den Umfang reduziert und somit Geld spart. Oder wird bei Erstuntersuchung festgestellt, dass auf einer Bodenplatte ein Estrich appliziert ist, wird sich die weiterführende Untersuchung auf die Kontaktzone, sowie Risse- und Fugenbereiche konzentrieren. Chloridentnahmen an der Oberfläche wären wenig zielführend.

Bereits diese Beispiele verdeutlichen, dass es insbesondere bei Mittel- und Großgaragen meist sinnvoll ist, in zwei Stufen vorzugehen. Zum einen können dadurch überflüssige Kosten vermieden werden und zum anderen kann das Prüfergebnis dadurch präzisiert werden. Dadurch ergibt sich eine wesentlich bessere Planungsgrundlage.

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