Sanierungsfall Tiefgarage, Teil 3
Erschienen als Verwalterthema des Monats im Verwalterbrief
Sind mögliche Schäden an den statisch wichtigen Bauteilen einer Tiefgarage erst einmal erkannt und der tatsächliche Ist-Zustand des Bauwerks durch einen sachkundigen Planer festgestellt, folgt als weiterer elementarer Schritt der Sanierungsplanung die Bestimmung des erforderlichen Sanierungsumfangs.
Der Einstieg in die Sanierungsplanung wurde mit der Bestimmung des Bauwerkszustands getan. Nach Auswertung und Analyse der Bauwerksuntersuchungen stellt sich jetzt die Frage nach den tatsächlich erforderlichen Sanierungsmaßnahmen. Grundsätzlich geht es vorrangig immer darum, Gefahren für Leib und Leben jetzt und künftig abzuwenden. Erst danach kommen die praktischen Belange, wie Werterhalt oder der Wunsch nach einer hellen und schönen Garage, zum Tragen. Statische Sicherheit und Verkehrssicherheit kommen vor Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit, erst am Schluss geht es um die Optik.
Bestimmung des Soll-Zustands – 2. Teil von Schritt 1
Aus den Ergebnissen der Ist-Analyse kann ein sachkundiger Planer sehr schnell die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ableiten und den Soll-Zustand bestimmen. Doch Vorsicht: allzu oft bleibt an dieser Stelle der Wunsch des Kunden unberücksichtigt. Genau betrachtet setzt sich der sogenannte Soll-Zustand aus 2 Komponenten zusammen: Soll-Zustand = Wunsch des Kunden + notwendige Mindestmaßnahmen
Wichtig: Notwendige Mindestmaßnahmen müssen immer ausgeführt werden.
lnstandsetzungskonzept – Schritt 2
Im lnstandsetzungskonzept münden die Ergebnisse der vorangehenden Schritte in konkrete lnstandsetzungslösungen. Auch alternative Möglichkeiten sollten darin beschrieben sein, sofern diese technisch, wirtschaftlich oder praxisorientiert interessant sind. In diesem Stadium lassen sich die zu erwartenden Kosten schon sehr detailliert ermitteln und geben bereits einen ersten Überblick, mit welchen finanziellen Belastungen bei welcher Variante zu rechnen ist. Es hat sich vielfach bewährt, die Sanierungsmaßnahmen im lnstandsetzungskonzept nach folgendem Schema zu gliedern: Inhalt lnstandsetzungskonzept: Mindestmaßnahmen (Muss) + empfohlene Maßnahmen (Sollte) + evtl. weitere Maßnahmen (Kann)
Auch wenn der Wunsch des Kunden (z. B. der WEG) nur die Mindestmaßnahmen beinhaltet, ist es meist hilfreich, weiterführende Sanierungsmaßnahmen im lnstandsetzungskonzept darzustellen. So haben Sie als Verwalter bereits eine konkrete Einschätzung darüber, welche Maßnahmen möglicherweise bei der langfristigen lnstandhaltungsplanung noch zu berücksichtigen sind.