Sanierungsfall Tiefgarage, Teil 5

Erschienen als Verwalterthema des Monats im Verwalterbrief

Vom Abschluss der Sanierungsplanung bis hin zur erfolgreichen Organisation einer Sanierungsmaßnahme ist es oft ein weiter Weg. Nun beginnt der Praxisteil. Erst die vollständige Umset­zung der Planungsvorgaben und eine fachlich korrekte und so­lide Ausführung der Maßnahme entscheidet letztlich über den Sanierungserfolg.

Die Tiefgaragensanierung wurde gemäß dem 6-Schritte-Plan (Teil 2 der Beitragsreihe) praxisnah geplant, Planer und Sonderfachleute stehen parat, eine Fachfirma ist mit der Durchführung der Betoninstandset­zungsmaßnahmen beauftragt, die verwaltungstechnischen Vorberei­tungen sind getroffen, der Baubeginn steht unmittelbar bevor.

Start

Kurz vor Beginn der Maßnahme findet im Regelfall eine Auftaktbespre­chung mit Auftraggeber (AG), Auftragnehmer (AN), dem Planer sowie ggf. den Sonderfachleuten und dem Hausmeister statt. Zu klären sind dabei u. a. immer folgende Punkte:

  • Austausch Kontaktdaten
  • exakter Baubeginn
  • Nutzungsflächen vor Ort
  • Organisation
  • Strom-/ Wasserentnahme (und Abrechnungsmodus)
  • Arbeitssicherheit und Lärmschutz
  • Leistungsumfang
  • geplanter Ablauf
  • Besonderheiten des Bauwerks

PRAXIS-TIPP: ZIEL VERSTANDEN?
Lassen Sie sich das lnstandsetzungsziel vom AN kurz zusammen­fassen. Dabei ist die Frage „Wie haben Sie das verstanden7“ sehr hilfreich.

Dokumentation

Ab dem ersten Baustellentermin empfiehlt es sich, fortlaufend Bespre­chungsprotokolle inklusive Fotodokumentation über die Termine anzu­fertigen. Der AN hat zudem ein Bautagebuch zu führen. Eine genaue Foto-/Filmdokumentation der örtlichen Gegebenheiten vor lnstandset­zungsbeginn ist auch für evtl. spätere Haftungsansprüche hilfreich.

Die Ausführung – von der Theorie zur Praxis

Nachfolgend ist die praktische Ausführung von ausgewählten Tiefgara­gen – Stahlbetonbauteilen beschrieben. Eine Tiefgarage ist dabei immer individuell zu betrachten, was sich sehr schön am Beispiel von Stützen zeigt, wo es z. B. neben unterschiedlichen Formen wie Rechteckstützen oder Rundstützen auch verschiedene Gründungen wie z. B. auf Ortbe­tonfundamenten, in Köcherfundamenten oder auf wasserundurchlässigen Bodenplatten gibt. Dazu kommen unterschiedliche Bauweisen in z. B. Fertigteil-oder Ortbetonkonstruktion, unterschiedliche Stützenen­den, mit Vouten, unter Unterzügen endend oder direkt in Flachdecken übergehend. Spannend wird es, wenn dann noch Einbauteile wie z. B. Leitungen in die Stützen einbetoniert wurden. Für den Laien sind die Unterschiede oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen, für die Sanie­rung jedoch von elementarer Bedeutung.

Praxisbeispiel Stütze

Im folgenden Beispiel handelt es sich um eine Ortbetonstütze in ei­ner nicht überbauten Tiefgarage des Typs lc, ohne anstehendes Grund­wasser mit einer konstruktiven, d. h. nicht tragenden Bodenplatte. Die Gründung erfolgte auf einem Ortbetonfundament; die Stütze endet unter einem Unterzug. Nach ca. 30 Jahren Nutzungsdauer zeigen sich Spuren chloridinduzierter Bewehrungskorrosion, die gemessenen Chlo­ridwerte liegen mit 2,55 % weit über dem zulässigen Grenzwert von 0,4 % der Zementmasse. Nach Ausführung der Schutzmaßnahmen, wie z. B. Abdeckungen von Einbauteilen wie Rohrleitungen und dergleichen, wurde der Boden um die Stütze auf einer Größe von ca. 1,5 qm entfernt. Hierbei ist es wich­tig, dass die Öffnung so groß erstellt wird, dass die aufgrund der folgen­den Querschnittsschwächung bedingt durch den Betonabtrag erforder­liche Hilfsabstützung noch einen ausreichenden Abstand zur Stütze hat, sodass ein sauberes Arbeiten möglich ist. Dabei ist es wichtig, dass die Kräfte sicher in den Baugrund geleitet werden können (in diesem Fall 80 Tonnen!). Die Abstützung muss entsprechend statischer Vorgabe sicher auf den Fundamenten stehen. Im genannten Beispiel wurde die Bodenplatte in direktem Kontakt auf die Fundamente betoniert, sodass eine sichere Krafteinleitung in den Untergrund gewährleistet war.

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