Monitoring von Betonbauwerken

Erschienen in der Bausubstanz 3 | 2017, vom Fraunhofer IRB

Ausgangssituation
Bauwerke werden trotz umfangreicher Maßnahmen unter Beachtung von entsprechenden Expositionsklassen immer stärker mit klimatischen, mechanischen und chemischen elastungen konfrontiert. Hinzu kommen nicht vermeidbare konstruktive und baustofftechnische Schwachstellen –
nichts hält ewig. Um den gestiegenen Anforderungen an das Bauwerk gerecht zu werden, muss der Zustand regelmäßig überprüft werden. Aus den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte wird deutlich, dass Betreiber und Besitzer von Bauwerken einfache und verständliche Aussagen über den Ist-Zustand erwarten. In diesem Zusammenhang sind u. a. folgende Kenngrößen maßgeblich für die Bewertung des Zustands von Betonbauwerken:
Feuchtigkeit, korrosive Einflüsse im Bereich der Bewehrung.

Rechtliche Grundlagen
Grundsätzlich existiert mit der Musterbauordnung ein gültiges Gesetzeswerk. Resultierend aus großen Schäden (z. B. Eissporthalle Bad Reichenhall) ist nochmals gesondert auf die rechtliche Verantwortlichkeit hingewiesen worden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (31. März 2006): »Aus wirtschaftlichen, bauordnungsrechtlichen und zivilrechtlichen Gründen ist eine regelmäßige Überwachung baulicher Anlagen geboten.«

Besonders für den Besitzer und Betreiber von baulichen Anlagen sind die Regelwerke bindend. Ein Beispiel dafür aus der MBO § 3: »Bauliche Anlagen […] sowie ihre Teile sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben oder Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. […] Sie müssen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung die allgemeinen Anforderungen des Satzes 1 ihrem Zweck entsprechend angemessen dauerhaft erfüllen und ohne Missstände benutzbar sein.« Dabei wird der Begriff »Instandhaltung« unterschiedlich definiert. Generelles Ziel ist die Sicherstellung, dass der funktionsfähige Zustand von technischen Systemen, Bauelementen, Geräten und Betriebsmitteln erhalten bleibt oder bei Ausfall wiederhergestellt wird …

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