Sanierungsfall Tiefgarage, Teil 2

Erschienen als Verwalterthema des Monats im Verwalterbrief

Rund 80 % des Baubestands in der Bundesrepublik sind älter als 25 Jahre. Insbesondere Tiefgaragen weisen oft sichtbare Warnsi­gnale bezüglich der Tragstruktur auf. Sind diese erkannt, stellt sich die Frage nach der richtigen weiteren Vorgehensweise. Zu diesem Zeitpunkt werden bereits die weichen für den späteren Sanierungsverlauf, die Kosten und die Dauerhaftigkeit der Sa­nierung gestellt.

Wenn eine Tiefgarage erste Schadenssymptome aufweist und die wichtigs­ten Informationen zusammengetragen sind, muss der Verwalter des Ob­jekts nun die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise vorbereiten. Um hier immer richtig zu liegen, ist folgender Grundsatz zu beachten.

Grundsatz: Eine Tiefgaragensanierung muss geplant sein.

Eine Tiefgarage besteht im Regelfall fast ausschließlich aus tragenden Bauteilen (Fundamente, Bodenplatten, Stützen, Wände, Unterzüge, Konsolen, Zwischendecken, Decken usw.). Für die Instandsetzung dieser Bauteile nach DIN 104S gilt die Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen “ des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (kurz: Rili SIB des DAfStb). Bei dieser Richtlinie handelt es sich um eine bauaufsichtlich eingeführte Vorschrift. Dieser Umstand ist auch in Fach­kreisen immer noch weitgehend unbekannt.

Die lnstandsetzungsrichtlinie schreibt gleich zu Beginn in Teil 1 vor, dass ein sachkundiger Planer einzuschalten ist, wenn z. B. eine Gefähr­dung der Standsicherheit vorliegt, aber auch wenn ein Schaden mit großer Wahrscheinlichkeit künftig zu erwarten ist. Dieser Umstand ist speziell in Tiefgaragen in der Regel immer gegeben, wenn sich erste Schadenshinweise zeigen. Durch die baurechtliche Relevanz ergeben sich dadurch auch entsprechende Haftungsrisiken im Falle eines Bau­teilversagens, wenn die Richtlinie nicht beachtet wurde.

Die richtige Vorgehensweise – 6 Schritte zum Ziel
Auch wenn es kein allgemeingültiges Patentrezept für das richtige Vor­gehen auf dem Weg zu einer erfolgreichen Sanierung gibt und jede Maßnahme individuell zu betrachten ist, so sind die wesentlichen Schritte doch immer gleich. Werden diese Schritte eingehalten, sind die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Tiefgaragensanierung gegeben.

1. Ermittlung des Ist-Zustands und des Soll-Zustands

Zur Ermittlung des Ist-Zustands gehören neben den Grunddaten wie Garagenalter, Pläne, Grundwasserstand usw. auch Bauwerksuntersu­chungen. Nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse ist dann der ge­wünschte Soll-Zustand festzulegen. Dabei ist der planmäßige und vom Kunden erwartete Soll-Zustand nach der Sanierung festzuhalten.

2. Erarbeitung des lnstandsetzungskonzepts

Im lnstandsetzungskonzept werden konkrete lnstandsetzungslösungen dargestellt, wobei hier auch mögliche Alternativen zu berücksichtigen sind. Das Konzept ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Diese Ab­stimmung sollte der Planer auch einfordern.

3. lnstandsetzungsplanung – die konkrete Sanierungsplanung

Bei der lnstandsetzungsplanung wird aus dem Konzept eine konkrete Anleitung, wie und in welchem Umfang die Sanierung auszuführen ist. Sie berücksichtigt die Einhaltung der lnstandsetzungsrichtlinie, indem je nach Betonbauteil und Schädigungsrate das passende lnstandsetzungs­prinzip (R, W, C und K) ausgewählt wird.

4. Das Leistungsverzeichnis – kurz: ,,LV“ oder „Ausschreibung“ genannt

Das Leistungsverzeichnis bildet das „Herz“ der gesamten Sanierungs­planung. In diesem sind die Vertrags- und Rahmenbedingungen der Sanierungsarbeiten sowie die einzelnen Arbeitsschritte beschrieben (was – in welcher Quantität/Qualität – wie und wo). Das Ergebnis der Ausschreibung sind vergleichbare Angebote von Fachfirmen.

5. Bauüberwachung

Aufgabe der Bauüberwachung ist es, für die Umsetzung der geplanten Maßnahme nach Vergabe an den preiswertesten (d. h. nicht notwendigerweise billigsten) Bieter zu sorgen. Hier spielt Verantwortung eine große Rolle (Standsicherheit, Baustellensicherheit, Überwachung, Prü­fung usw.).

6. Instandhaltung – Maßnahmen während der weiteren Nutzung

Ob Wartung oder regelmäßige Begehungen: Durch vorausschauende Planung der lnstandhaltungsmaßnahmen kann die Lebensdauer eines Bauwerks stark beeinflusst werden.

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