- BY Elke
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Täglich genutzt, aber oft vernachlässigt – so lässt sich in Kurzform das „Schicksal“ von Tiefgaragen beschreiben. Dabei sind Tiefgaragen sensible Bauteile, die regelmäßiger Kontrolle und Pflege bedürfen. Dies und noch viel mehr die Sanierung stellt Verwalter vor besondere Herausforderungen. Die mit diesem Beitrag beginnende Artikelreihe „Sanierungsfall Tiefgarage“ richtet den Blick auf die technischen Hintergründe.
Individualverkehr ist heute kein Luxus, sondern unverzichtbare Notwendigkeit. Nachdem der Parkraum auf öffentlichen Verkehrsflächen in dicht bebauten Städten sehr begrenzt ist, sind Tiefgaragen unter der Wohnbebauung seit über vier Jahrzehnten Usus.
Anfangs waren die Schadensmechanismen von Stahlbeton und deren Einfluss auf die Tragsicherheit noch nicht ausreichend bekannt. Erst in den 1980er-Jahren wurde den Verantwortlichen die künftige Bedeutung der Instandhaltung von bestehender Bausubstanz bewusst. So wurde im Jahr 1985 der Arbeitsausschuss „Schutz- und Instandsetzung von Betonbauteilen“ gegründet.
In den 1990er-Jahren traten infolge der erhöhten Chloridgehalte massive Schäden durch „Lochfraßkorrosion“ der statisch relevanten Bewehrung auf, sodass der Deutsche Ausschuss für Stahlbeton den Oberflächenschutz der Stahlbetonbauteile in einer Richtlinie fixierte und bei
der künftigen Ausführung forderte. Heutiger Stand der Technik ist die Instandsetzungsrichtlinie von 2001 inklusive der 2. Berichtigung von 2005.
Viele der Tiefgaragen aus den 1970er bis 1990er-Jahren sind mittlerweile zu einem akuten Sorgenfall für die betroffenen Eigentümer geworden. Von Jahr zu Jahr nimmt der Sanierungsbedarf überproportional zu. Die Tatsache, dass sich viele Tiefgaragen direkt unter der mehrstöckigen Wohnbebauung befinden und die Stützenraster aus den Untergeschossen über alle Stockwerke weitergeführt werden, machen Schädigungen an den Stützenfüßen der Tiefgarage oftmals für die Tragsicherheit des gesamten Gebäudes relevant…